Aktuelles Gerichtsurteil bezüglich Onlineauktionen: Neuer Artikel muss nicht unbenutzt sein

Für alle die bei eBay und Co gerne "Neuware" kaufen ..

Man sollte wissen, dass Artikel, die mit dem Prädikat "neu" verkauft werden nicht zwangsläufig unausgepackt oder gar unbenutzt sein müssen.

Das Landegericht Hannover entschied, "Geräte, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befinden und schon einmal ausgepackt wurden" dürfen trotzdem als neu angeboten werden. Der Zustand der Verpackung habe keinen Einfluss auf den Neuzustand des angebotenen Artikels.

 

Das Amtsgericht Rotenburg Wümme urteilte kürzlich sogar, dass in jenem Fall ein Handy, das zuvor im Rahmen des Widerrufsrechts probiert und zurückgegeben wurde wieder als neu verkauft werden durfte, obwohl der vorige Käufer schon Daten eingegeben hatte. Eine genaue Begutachtung eine Gerätes (bei technischen Geräten auch die Funktionen im Einzelnen) im Rahmen der Widerrufsfrist hebe nicht die Neuwertigkeit eines Artikels auf.

 (Az. 32 O 67/07: Az. 5 C 350/07)

(Vgl. eBay-Magazin 2/2008 Seite 135)

Bei Fragen zur Urteilen und Problem rund um das Thema eBay hilft das Auktion-Forum Auktionshilfe oftmal weiter ...

 

2 Kommentare 21.6.08 13:36, kommentieren

Kuriose Auktion: Lottozahlen aus Traum

Da hat doch tatsächlich jemand 6 richtige getippt im Lotto und verkauft die zahlen!!?? Naja, alles nur geträumt aber wenn die zahlen wirklich gewinnen, vergessen Käufer und Verkäufer diese A(u)ktion nie wieder !

Hier gehts zu den Zahlen

 

Frohes Tippen und viel Spaß als Lottomillionär

 

Wer noch schnell einen Tipp abgeben möchten, hier gehts online Jackpottipp.de .

1 Kommentar 21.6.08 13:20, kommentieren

Interessante Auktionen: Knight Rider Nachbau Replika

Wer kenn ihn nicht, den Pontiac namens "Kit" von Knight Rider ... Bei ebay.com gab es jetzt einen echt guten Nachbau des Kultfahrzeugs:

zur Auktion bei ebay
 

Der auch zu einem stolzen Preis von 53000 $ weggeangen ist ..

1 Kommentar 21.6.08 13:08, kommentieren

Folgender Paypalgutschein soll derzeit von eBay verschickt werden:

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Ein 10-Euro-Trostpflaster für Sie

Hallo XXXXX,

leider haben Sie vor kurzem beim Kaufen auf Bay eine Erfahrung gemacht, die nicht Ihren Erwartungen entsprach.

Als kleine Aufmerksamkeit überreichen wir Ihnen daher heute einen 10 Euro Einkaufsgutschein!

Lösen Sie Ihren Gutschein einfach bei Ihrem nächsten Kauf bei eBay ein. Er gilt bis xx.xx.xxxx und bei Bezahlung mit PayPal.

Dieser Gutschein kann Ihre schlechte Erfahrung nicht wieder gutmachen - das wissen wir. Vielmehr soll er ein kleines Trostpflaster sein.

Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team

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Interessant das Ganze - will eBay jetzt wirklich kundenfreundlich werden? 

7.5.08 14:28, kommentieren

Willkommen im Auktionsblog

Hier wird aktuell von Auktionshäusern im Internet berichtet.

7.5.08 14:25, kommentieren

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